Zielgruppe:
• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung
Bei Vorliegen eines aufrechten Dienstverhältnisses oder einer aufrechten selbstständigen Erwerbstätigkeit können die behinderungsbedingt anfallenden Kosten externer Schulungen und Weiterbildungen durch das Sozialministeriumservice zur Gänze übernommen werden. Dient die Schulungsmaßnahme der Sicherung des Arbeitsplatzes bzw. der Absicherung selbstständiger Erwerbstätigkeit oder für eine Verbesserung beruflicher Aufstiegschancen, können auch Kosten notwendiger externer Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 50 % ersetzt werden, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
Kontakt
Kerstin Hölzer
Kumpfgasse 23-25
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel. +43 (0) 463 5864-5209
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