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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Arbeitslöhne an Dienstnehmer*innen, die als begünstigte Behinderte gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, gehören nicht in die Bemessungsgrundlage der Summe der Arbeitslöhne. Für sie entfallen folgende lohnsummengebundene Abgaben:

  • Dienstgeberbeitrag (DB): Abfuhr an das zuständige Finanzamt
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): Abfuhr an das zuständige Finanzamt
  • Kommunalsteuer (Kommst.): Abfuhr an die zuständige Betriebsstättengemeinde

Kontakt

Sozialministeriumservice - Landesstelle Kärnten

Kumpfgasse 23-25
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel. +43 (0) 463 5864
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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