Assign modules on offcanvas module position to make them visible in the sidebar.

Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Zuschüsse in Form einer Inklusionsförderung können Dienstergeber*innen für begünstigte Mitarbeiter*innen gewährt werden. Unternehmen, die der Beschäftigungspflicht gem. § 1 BEinstG unterliegen, kann ohne Prüfung einer Leistungsminderung der begünstigt behinderten Person die Inklusionsförderung gewährt werden. Jenen Unternehmen, die nicht der Beschäftigungspflicht unterliegen, kann die InklusionsförderungPlus gewährt werden. Unabhängig vom Vorliegen einer Beschäftigungspflicht soll zur Forcierung der Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen bei Vorliegen der Voraussetzungen eine InklusionsförderungPlus gewährt werden.

Kontakt

Hannelore Wurzer

Kumpfgasse 23-25
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel. +43 (0) 463 5864-5215
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Link zur Website

Diese Seite verwendet Cookies
Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können.“