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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Eine Altersteilzeitvereinbarung in der Höhe von 40–60 % der ursprünglichen Arbeitszeit ist frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Regelpensionsalters möglich. Das AMS beteiligt sich – je nach Art der Arbeitszeitreduzierung – an der Finanzierung des mindestens 50%-igen Lohnausgleiches, den die Arbeitnehmer*innen erhalten, und an den Kosten der Sozialversicherungsbeiträge in der ursprünglichen Höhe. Der Zugang zur Altersteilzeit für Teilzeitarbeitnehmer*innen ist ab 60 % der Normalarbeitszeit möglich.

Allgemeine Informationen für Förderungen des AMS: Förderungen können alle Arbeitgeber*innen erhalten. Ausgenommen sind das AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Über Rahmenbedingungen der Förderungen informieren die jeweils zuständigen Regionalen Geschäftsstellen des AMS.

Kontakt

Arbeitsmarktservice Kärnten
Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt

Tel. +43 (0) 463 3831

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