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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Die Teilpension ist wie die Altersteilzeit konzipiert und damit eine Leistung, die von den Dienstgeber*innen zu beantragen ist und an die Dienstgeber*innen ausbezahlt wird. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Förderung ist, dass der*die Dienstnehmer*in, mit dem eine Teilpensionsvereinbarung abgeschlossen wird, die Bedingungen für die Korridorpension erfüllt.

Allgemeine Informationen für Förderungen des AMS: Förderungen können alle Arbeitgeber*innen erhalten. Ausgenommen sind das AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Über Rahmenbedingungen der Förderungen informieren die jeweils zuständigen Regionalen Geschäftsstellen des AMS.

Kontakt

Arbeitsmarktservice Kärnten
Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt

Tel. +43 (0) 463 3831

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