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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Arbeitgeber*innen können für Ausbildungen zur Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesundheits- und Sozialberufen sowie Kindergartenpädagogik eine Beihilfe der Kosten zu bestimmten Ausbildungen für Arbeitnehmer*innen – unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Bundesrichtlinie – vom AMS Kärnten beantragen.

Förderungen können alle Arbeitgeber*innen erhalten. Ausgenommen sind das AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Im Bereich der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN)“ und „Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ sind zu den bereits genannten Arbeitgeber*innen noch folgende nicht förderbar: Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts und Unternehmen in Schwierigkeiten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Über Rahmenbedingungen der Förderungen informieren die jeweils zuständigen Regionalen Geschäftsstellen des AMS.

Kontakt

Telefon:
Firmenwortlaut A–M: +43 (0) 463 3831
Firmenwortlaut N–Z: +43 (0) 463 3831-9169

E-Mail:
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