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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Das Arbeitsmarktservice fördert – unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Bundesrichtlinie – mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer*innen, um diese stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einzubeziehen.

Förderungen können alle Arbeitgeber*innen erhalten. Ausgenommen sind das AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Im Bereich der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN)“ und „Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ sind zu den bereits genannten Arbeitgeber*innen noch folgende nicht förderbar: Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts und Unternehmen in Schwierigkeiten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Über Rahmenbedingungen der Förderungen informieren die jeweils zuständigen Regionalen Geschäftsstellen des AMS.

Kontakt

Erstauskunft: Informationen erhalten Sie von der Abteilung Service für Unternehmen in der Regionalen Geschäftsstelle Ihres Bezirkes. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Landesgeschäftsstelle AMS Kärnten

Telefon:
Firmenwortlaut A–M: +43 (0) 463 3831-9159
Firmenwortlaut N–Z: +43 (0) 463 3831-9169

E-Mail:
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