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Zielgruppe:

• 50+

Arbeitgeber*innen, die offene Stellen mit älteren Arbeitnehmer*innen besetzen möchten, können das Förderangebot des AMS nutzen. Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 90 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind.

Förderungen können alle Arbeitgeber*innen erhalten. Ausgenommen sind das AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Im Bereich der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN)“ und „Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ sind zu den bereits genannten Arbeitgeber*innen noch folgende nicht förderbar: Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts und Unternehmen in Schwierigkeiten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Über Rahmenbedingungen der Förderungen informieren die jeweils zuständigen Regionalen Geschäftsstellen des AMS.

Kontakt

Regionale Geschäftsstelle des AMS, in derem Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes liegt

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