Zielgruppe:
• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung
Wenn ein*e Mitarbeiter*in mit dem*der Dienstgeber*in eine Bildungsteilzeit auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart hat, kann die Zuerkennung von Bildungsteilzeitgeld von der*dem Arbeitnehmer*n beantragt werden.
Kontakt
Regionale Geschäftsstelle des AMS, in derem Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes liegt