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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Bei einem krankheits- oder unfallbedingten Ausfall des*der Betriebsführer*in bzw. Unternehmers kann für wichtige Aufgaben Betriebshilfe beantragt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um freiwillige Leistungen der SVS, die ermöglichen, einen Betrieb fortzuführen. Die Betriebshilfe kann bei Unternehmer*innen als Geldleistung in Form von Zuschüssen oder als Sachleistung durch Bereitstellung von Betriebshelfern gewährt werden. Bei Bauern bezieht sich der Zuschuss auf unaufschiebbare Betriebsarbeiten während einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bedingten Arbeitsunfähigkeit.

Kontakt

SVS Landesstelle Kärnten
Bahnhofstraße 67
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel. +43 (0) 50 808 808
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