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Zielgruppe:

• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung

Rehabilitation hat in der Unfall- und Pensionsversicherung einen hohen Stellenwert. Sie soll ein krankheits- oder unfallbedingtes Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben vermeiden sowie die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wiederherstellen. Die Rehabilitation beinhaltet medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen.

Ein Übergangsgeld kann für die Dauer der medizinischen und beruflichen Rehabilitation (bei Bauern erst ab der 9. Woche) bezogen werden.
Hilfestellung und Lösungsmöglichkeiten bieten eigene Rehabilitationsberater*innen/Casemanager*innen der SVS an.

Kontakt

SVS Landesstelle Kärnten
Bahnhofstraße 67
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel. +43 (0) 50 808 808
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