Zielgruppe:
• 50+
• Menschen mit Behinderung
• Allgemeine Förderung
Eine Bildungskarenz kann im Ausmaß von mindestens zwei Monaten bis zu maximal einem Jahr vereinbart werden. Die karenzierten Mitarbeiter*innen erhalten Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die vorangehende Mindestbeschäftigungsdauer im Unternehmen beträgt sechs Monate. Achtung: Die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss ebenfalls gegeben sein.
Kontakt
Regionale Geschäftsstelle des AMS, in derem Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes liegt